Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Bullenkuhlen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bullenkuhlen.de/

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Bereiche

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder noch nicht vollumfänglich barrierefrei:

 

  • Zur Zeit fehlen auf der Webseite Erläuterungen in leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

  • Ein Großteil der von uns veröffentlichten Dokumente sind noch nicht vollumfänglich barrierefrei.

  • Teilweise sind Bilder noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden. 

  • Der HTML-Code beinhaltet noch für die Barrierefreiheit relevante Syntaxfehler.

  • Die Tastaturbedienbarkeit ist bisher nicht gegeben.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

 

Diese Erklärung wurde am 09.08.2022 erstellt.

 

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung und einer Prüfung der Website durch die Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein. Die hieraus resultierenden Prüfergebnisse bildeten die Grundlage für eine verbesserte Umsetzung der Barrierefreiheit..

 

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.05.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über das Kontaktformular für Feedback zur Barrierefreiheit an.

 

Beschwerdeverfahren

 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.


Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

 

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

 

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

 

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

 

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail:

 
Schrift:
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 
Veranstaltungen